Barbara Sauermann Birkenweg 5 24257 Pülsen
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Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer keine Beiträge zur Gesetzlichen Rente zahlt, die aber dennoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, nennt man Anrechnungszeiten.
Dazu gehören:
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsausfalltage
- Lehrzeit
- Schul-, Fach-, Hochschulausbildung
- Schwangerschaft und Mutterschutz-Fristen
- Rentenbezug
- Ausgleichszahlungen, Schlechtwettergeld u.ä.
zum Weiterlesen:
RenteVersorgungsausgleich© Versicherungsbote.de |
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