Barbara Sauermann
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Arzthonorare ambulant nach GOÄ

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Die Abkürzung GOÄ steht für: Gebührenordnung für Ärzte. Dabei handelt es sich um die Berechnungs- und Vergütungsgrundlage für Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt werden.
Dem Arzt stehen zu:
  • Gebühren für ärztliche Leistungen
  • Entschädigungen; z.B. Wegegeld
  • Ersatz von Auslagen

Im Rahmen der GOÄ, heißt es:

  • bis zu 1,5 - fachen Satz für technische Leistungen
  • bis 2,3 - fachen Satz für ärztliche Leistungen

Die Leistungsübernahmen finden Sie in den Tarifbedingungen Ihrer PKV.